Unser Konzept zur Schülermitbestimmung

  1. Einleitung

Neben Unterricht und Erziehung ist eine zentrale Aufgabe der Schule, Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung der Persönlichkeit zu begleiten und zu unterstützen. Formen des sozialen Umgangs und des Zusammenlebens sowie Grundlagen eines demokratischen Verständnisses und einer demokratischen Beteiligung können in der Schule gelernt und erfahren werden. Die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern in schulischen Gremien sowie die Mitgestaltung und die Übernahme von Verantwortung tragen zur Erfüllung des Bildungsauftrages bei.

Durch die Einrichtung des Schülerrates erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zur Mitgestaltung und Mitsprache in den sie betreffenden Bereichen des Schulalltages.

Die Grundlagen sind im Niedersächsischen Schulgesetz (§2, §73, §74), im Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen (Qualitätsbereich 6: Kooperation und Beteiligung) sowie im Erlass „Arbeit in der Grundschule“ verankert.

 

  1. Ziele

Durch die Einführung des Schülerrates soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Mitgestaltung gegeben werden. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:

  • Schüleranliegen werden ernst genommen
  • Mitbestimmung wird entwickelt und ermöglicht
  • soziale Prozesse werden reflektiert
  • Erlernen eines demokratischen Verhaltens
  • Einbringen von Ideen zur Verbesserung des Schullebens

 

  1. Aufgaben

Der Schülerrat vertritt die Interessen der Schülerschaft der Schule.

Eine Mitsprache und Mitbestimmung wird in folgenden Bereichen wahrgenommen:

  • Auswahl von Spielgeräten
  • Regelungen bei der Pausengestaltung
  • Regelungen des Zusammenlebens
  • Vorschläge für besondere Veranstaltungen

 

  1. Organisation
  • Der Schülerrat setzt sich aus den beiden gewählten Klassensprechern (in der Regel ein Junge und ein Mädchen)  aus den Jahrgängen zwei, drei und vier zusammen. 
  • Zu Beginn eines Schuljahres werden die Klassensprecher/Klassensprecherinnen gewählt.
  • Der Schülerrat wird von einer Lehrerin unterstützt, die auch zu den Sitzungen einlädt und ein Protokoll führt.
  • Der Schülerrat trifft sie einmal im Monat zu einer einstündigen Sitzung (Mittwoch, 1. Stunde).
  • Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte eine Schulsprecherin und einen Schulsprecher.
  • Die Mitglieder des Schülerrates berichten in ihren Klassen von den Sitzungen und leiten ggf. eine Sitzung der Klasse.
  • Die Schulsprecher informieren die Kinder des ersten Schuljahres und des Schulkindergartens.

 

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