Neben Unterricht und Erziehung ist eine zentrale Aufgabe der Schule, Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung der Persönlichkeit zu begleiten und zu unterstützen. Formen des sozialen Umgangs und des Zusammenlebens sowie Grundlagen eines demokratischen Verständnisses und einer demokratischen Beteiligung können in der Schule gelernt und erfahren werden. Die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern in schulischen Gremien sowie die Mitgestaltung und die Übernahme von Verantwortung tragen zur Erfüllung des Bildungsauftrages bei.
Durch die Einrichtung des Schülerrates erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zur Mitgestaltung und Mitsprache in den sie betreffenden Bereichen des Schulalltages.
Die Grundlagen sind im Niedersächsischen Schulgesetz (§2, §73, §74), im Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen (Qualitätsbereich 6: Kooperation und Beteiligung) sowie im Erlass „Arbeit in der Grundschule“ verankert.
Durch die Einführung des Schülerrates soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Mitgestaltung gegeben werden. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
Der Schülerrat vertritt die Interessen der Schülerschaft der Schule.
Eine Mitsprache und Mitbestimmung wird in folgenden Bereichen wahrgenommen: